Mit maßgeschneiderter Bildung gemeinsam unterwegs zum passenden Arbeitsplatz

Sie haben gerade die Schule beendet.

Oder: Sie haben schon gearbeitet.
Sie können an diesem Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten.

Vielleicht passt der Berufs-Bildungs-Bereich gut für Sie.
Sie lernen viele Dinge für die Arbeit kennen.
Nach dem Berufs-Bildungs-Bereich wissen Sie:
Das ist der richtige Arbeitsplatz für mich.

Ob Sie in den Berufs-Bildungs-Bereich gehen können
entscheidet der Leistungs-Träger.
Der Leistungs-Träger ist die Agentur für Arbeit.
Oder die Renten-Versicherung.
Oder die Unfall-Versicherung.

Das Eingangs-Verfahren

Sie beginnen im Eingangs-Verfahren
Das Eingangs-Verfahren dauert 3 Monate.

Sie probieren viele Arbeiten aus.
Sie haben Unterricht.

Sie sagen,
was Sie gut können
was Sie lernen möchten
welche Arbeiten Ihnen Spaß machen.

Nach 3 Monaten schreiben wir einen Bericht.
In dem Bericht steht:

Der Berufs-Bildungs-Bereich passt gut für Sie.
Oder: der Berufs-Bildungs-Bereich passt nicht gut für Sie.

Der Bericht ist für den Leistungs-Träger.

Der Leistungsträger entscheidet ob
Sie im Berufs-Bildungs-Bereich arbeiten können.

Das Eingangs-Verfahren

Der Berufs-Bildungs-Bereich dauert 2 Jahre.

Sie lernen viele Arbeiten kennen.
Sie arbeiten mit Werkzeug.
Zum Beispiel mit Hammer und Schraubenzieher.
Sie arbeiten an Maschinen.

Sie merken:
Ich baue gerne Sachen zusammen.
Oder ich arbeite gerne mit Holz.
Oder ich arbeite gerne mit Lebensmitteln.

Sie machen Praktika
Das heißt:
Sie arbeiten für 2 Wochen oder länger in einer Firma.
Oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Sie haben Unterricht.

Sie lernen:
Das ist wichtig wenn ich an einer Maschine arbeite.
Ein Wort dafür ist Arbeits-Sicherheit.

Sie lernen gut mit anderen Menschen zu arbeiten.
Ein Wort dafür ist Team-Arbeit.
Das Wort spricht man so: tiim-arbait.

Sie bekommen viele Informationen.
Zum Beispiel wie Sie wohnen können.
Was Sie in Ihrer Freizeit tun können.
Welche Unterstützung es für Menschen
mit Behinderung gibt.

Nach 2 Jahren schreiben wir wieder einen Bericht.

In dem Bericht steht:
Dieser Arbeitsplatz passt gut für Sie.

Zum Beispiel ein Arbeitsplatz in einer Firma.
Oder ein Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Das Amt entscheidet:
Sie können in einer Werkstatt arbeiten.
Oder: Sie können nicht in einer Werkstatt arbeiten.

 

 

 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Kontakt

Astrid Matern-Rein
Leitung Berufsbildungsbereich

Freiheitstr. 15
78224 Singen

E-Mail:

matern-rein(at)caritas-singen-hegau.de

Tel.:

07731 - 96 970 -390

Fax:

07731 - 96 970 -399

Daniel Hartusch
Jobcoach

Freiheitstr. 15
78224 Singen

E-Mail:

hartusch(at)caritas-singen-hegau.de

Tel.:

07731 - 96 970 -395

Fax:

07731 - 96 970 -399